AufenthaltsgenehmigungTarjeta de ResidenciaEU-Bürger, auch wenn sie länger als 3 Monate in
Spanien leben und arbeiten wollen, brauchen keine „Tarjeta de
Residencia“ mehr zu beantragen. Lediglich ein gültiger Personalausweis
oder Reisepass ist als Dokument erforderlich. Aber ...
Trotzdem ist das
Beantragen der „Residencia“ beim Ausländerbüro (Oficina de Extranjeros)
ratsam, wenn man Rechtsgeschäfte zu erledigen hat. Das erleichtert und
vergünstigt die Abwicklung von Finanzen. Dafür sind der Reisepass oder
Personalausweis und drei Passbilder nötig. In seltenen Fällen wird auch
der Nachweis eines Führungszeugnis oder Gesundheitszeugnis verlangt (in
Anhängigkeit von Ihrem Heimatland). Falls Sie nicht arbeiten kann ein
Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel zur Deckung Ihrer
Lebenshaltungskosten verlangt werden. Da in der Praxis die
Anforderungen unterschiedlich sind, je nach Ort (manchmal sogar Tag!),
sollten Sie am besten Ihr zuständiges Ausländerbüro fragen, welche
Dokumente dieses genau verlangt. Die Residencia wird in der Regel für 5 Jahre ausgestellt und muss dann verlängert werden. Außerdem
ist es bei einer Arbeitsaufnahme vorgeschrieben eine NIE- (oder NIF-)
Nummer zu beantragen. Die NIE ist die Ausweisnummer in Spanien, die
später auch auf der „Tarjeta de Residencia“ steht. Sie ist notwendig
für die Steuererklärung, für die Eröffnung eines Bankkontos und andere
offizielle Vorgänge. Die NIE-Nummer wird auch beim Ausländerbüro
beantragt, dieses befindet sich entweder in der Polizeistation
(Comisaría de Policía) oder im Rathaus (Ayuntamiento). Da die NIE
oft schneller erstellt wird als die physische Tarjeta de Residencia,
sollten Sie, falls Sie in Eile sind, die NIE und die Tarjeta getrennt
beantragen, so dass Sie Ihre NIE schneller erhalten.

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Publiziert am: Donnerstag, 15. Februar 2007 (1873 mal gelesen)
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