Die Vollstreckung in das Vermögen eines in Spanien lebenden Schuldners hat jetzt größere Erfolgsaussichten als vor Jahren. Zwar haftete dieser auch bisher schon mit seinem gegenwärtigen und künftigen Vermögen, aber es war oft unmöglich für den Gläubiger, dieses ausfindig zu machen. Nach einer Änderung des spanischen Zivilprozeßrechts kann der Gläubiger jetzt soweit an der Vollstreckung mitwirken, daß er die Güter des Schuldners benennt, die vollstreckt werden sollen. Durch eine neue Offenlegungspflicht für Finanzinstitute, öffentliche Register und Einrichtungen müssen diese auf Nachfrage der Gerichte eine umfassende Auskunft über pfändbares Vermögen des Schuldners geben.
Ein paar halbseidene Tips für Schuldengeplagte gibt es im Forum des Spanienclubs:
spanienforum.org